Allgemeine Geschäftsbedingungen
Studio Ruhepol GmbH Gartendesign & Landschaftsarchitektur
Sitz: Alemannenstrasse 21, 9492 Eschen, Liechtenstein
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Vertragsverhältnisse und Leistungen der Studio Ruhepol GmbH im Bereich Gartendesign und Landschaftsarchitektur. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für Projekte in der Schweiz können ergänzend die projektbezogenen Grundsätze der SIA 112 herangezogen werden, sofern schriftlich vereinbart.
§2 Vertragsabschluss
2.1
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch konkludentes Handeln beider Parteien zustande. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Studio Ruhepol GmbH.
2.2
Umfang, Inhalte und Preise der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
2.3
Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Ergänzung des Vertrags.
2.4
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen, Angebot und AGB hat der individuell vereinbarte Projektvertrag Vorrang.
§3 Leistungsumfang und Projektphasen
3.1 Vertragsgegenstand
Das Studio Ruhepol GmbH erbringt Leistungen im Bereich Gartendesign und Landschaftsarchitektur, einschliesslich Beratung, Konzeptentwicklung, 3D-Visualisierung sowie Pflanz- und Materialplanung.
3.2 Optionale Leistungen
Optional beauftragbare Leistungen wie gestalterische Baubegleitung, Ausschreibungen oder die Umsetzung vor Ort werden gesondert vereinbart und nach tatsächlichem Aufwand bzw. gemäss aktuell gültiger Preisliste abgerechnet.
3.3 Vereinbarungen & Vertragsunterlagen
Die konkreten Leistungen und Preise werden im jeweiligen Projektvertrag festgelegt. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3.4 SIA-Normen
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden die SIA-Normen keine Anwendung. Für Projekte in der Schweiz können, sofern vereinbart, folgende Normen gelten:
SIA 105 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten)
SIA 318 (Garten- und Landschaftsbau)
SIA 118/318 (Allgemeine Vertragsbedingungen für Garten- und Landschaftsbau)
Massgeblich bleiben in jedem Fall ausschliesslich diese AGB sowie das jeweilige Angebot bzw. der Projektvertrag.
3.5 Projektphasen
Phase 1 – Erstberatung / Vorabklärung
Kostenloses Erstgespräch vor Ort zur Analyse der örtlichen Gegebenheiten, Klärung der Wünsche, Ziele und des Budgetrahmens. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Phase 2 – Bestandsaufnahme
Erstellung der Ausgangslage, einschliesslich:
Höhenaufnahme
Fotodokumentation
Analyse bestehender Strukturen
Klärung behördlicher Vorgaben (falls relevant)
Phase 3 – Konzeptentwicklung
Ausarbeitung des individuellen Gartenkonzepts, bestehend aus:
Massstabsgerechter Grundrissplan (gemäss Angebot/Paket)
3D-Visualisierungen (Anzahl gemäss Angebot/Paket)
Empfehlungen für Pflanzen, Materialien und Accessoires
Konzeptbroschüre
Phase 4 – Konzeptpräsentation
Präsentation des vollständigen Konzepts an einem vereinbarten Ort. Mit der Präsentation erhält der Auftraggeber alle relevanten Unterlagen, digital und in Papierform, darunter Pläne, Visualisierungen, Pflanzenbeschreibungen sowie Material- und Accessoire-Empfehlungen.
Phase 5 – Anpassungsrunde (inkludiert)
Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Monaten ab der ersten Präsentation eine einmalige Überarbeitung des Konzepts verlangen.
Diese Anpassungsrunde umfasst:
Überarbeitung des Gesamtkonzepts
Anpassung der zugehörigen Visualisierungen
Zweite Präsentation, sofern erforderlich
Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt das Konzept automatisch als abgenommen, und die Zahlung gemäss §5.2 wird entsprechend fällig. Änderungen, Ergänzungen oder weitere Anpassungen, die über die inkludierte Anpassungsrunde hinausgehen oder nach Ablauf der Frist beauftragt werden, werden nach tatsächlichem Aufwand gemäss den vereinbarten Stundensätzen bzw. der aktuell gültigen Preisliste abgerechnet.
Phase 6 – Weitere Änderungen (optional)
Zusätzliche Änderungen oder Ergänzungen nach der inkludierten Anpassungsrunde oder nach Ablauf der 5-Monats-Frist werden nach tatsächlichem Aufwand gemäss den vereinbarten Stundensätzen bzw. der aktuell gültigen Preisliste abgerechnet.
Phase 7 – Gestalterische Baubegleitung (optional)
Sofern beauftragt, begleitet der Auftragnehmer die Umsetzung des Gartens gestalterisch auf Basis des freigegebenen Konzepts.
Leistungen können unter anderem umfassen:
Abstimmung mit ausführenden Unternehmen
Beratung bei Ausführungsdetails
Überprüfung der Umsetzung im Hinblick auf das Konzept
Die gestalterische Baubegleitung stellt keine Bauleitung, technische Bauaufsicht oder rechtliche Kontrolle dar. Die Verantwortung für die fachgerechte, termingerechte und kostengerechte Ausführung der Arbeiten liegt ausschliesslich bei den jeweils beauftragten Unternehmen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Bereitstellung von Informationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
4.2 Fristverlängerung bei fehlender Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Ausführungszeiträume entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aufgrund der Verzögerung sind ausgeschlossen.
4.3 Konzeptverantwortung & Materialauswahl
Die im Rahmen der Konzeptplanung sowie einer ggf. zusätzlich beauftragten gestalterischen Baubegleitung vorgeschlagenen Pflanzen, Materialien und Produkte stellen gestalterische Empfehlungen dar und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Planung bzw. Abstimmung.
Verfügbarkeiten, Lieferzeiten, Qualitäten und Preise können sich aufgrund saisonaler, marktbedingter oder externer Einflüsse ändern und liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Erforderliche oder vom Auftraggeber gewünschte Abweichungen vom freigegebenen Konzept begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Anpassungen oder eine Haftung des Auftragnehmers, sofern keine gesonderte Beauftragung erfolgt. Die Verantwortung für die tatsächliche Ausführung liegt bei den ausführenden Unternehmen.
4.4 Rückmeldung / Abnahme – Phase 5
Erfolgt innerhalb der in Phase 5 definierten Rückmeldefrist keine schriftliche Stellungnahme des Auftraggebers, gilt das übermittelte Konzept automatisch als abgenommen.
§5 Zahlungsbedingungen
5.1 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem akzeptierten Angebot.
5.2 Zahlungsmodell
75 % des Gesamtbetrags werden mit der Präsentation des ersten Konzepts fällig. Die Zahlung ist erst nach Erhalt der vollständigen Konzeptmappe zu leisten.
25 % des Gesamtbetrags werden nach Abschluss der inkludierten Anpassungsrunde (Phase 5) fällig. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung des Auftraggebers, gilt das Konzept automatisch als abgenommen und die Zahlung wird entsprechend fällig.
5.3 Zusätzliche Leistungen / Phase 6
Zusätzliche Änderungen oder Leistungen, die über die vereinbarten Phasen hinausgehen (Phase 6), werden nach tatsächlichem Zeitaufwand gemäss den vereinbarten Stundensätzen bzw. der aktuell gültigen Preisliste verrechnet.
5.4 Zahlungsfrist & Verzugszinsen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. Berechnet.
5.5 Schweiz
Für Projekte in der Schweiz kann das Studio Ruhepol GmbH angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
§6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Urheberrecht
Alle vom Studio Ruhepol GmbH erstellten Entwürfe, Pläne, Skizzen, Visualisierungen, Texte und sonstigen gestalterischen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
6.2 Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, ausschliesslich für die Umsetzung des vereinbarten Projekts. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Mehrfachnutzung der Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Studio Ruhepol GmbH.
6.3 Nutzung von Planungsunterlagen für Marketingzwecke
Das Studio Ruhepol GmbH ist berechtigt, Planungsunterlagen, Visualisierungen und Fotos des Projekts für Dokumentations-, Referenz- und Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, nach Abschluss des Projekts und nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber. Hierfür wird ein separates Formular zur Freigabe der Marketingnutzung bereitgestellt.
Sensible Inhalte werden auf Wunsch des Auftraggebers berücksichtigt oder anonymisiert dargestellt. Die Urheberrechte an den Unterlagen verbleiben weiterhin beim Studio Ruhepol GmbH.
6.4 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe von Unterlagen an Dritte durch den Auftraggeber ist ausschliesslich zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht.
§7 Haftung
7.1
Das Studio Ruhepol GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten im Zusammenhang mit den von ihr erbrachten Planungs-, Beratungs- und Konzeptleistungen verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.2
Für Personenschäden haftet das Studio Ruhepol GmbH ausschliesslich, sofern diese nachweislich auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der von ihr erbrachten Planungs- oder Beratungsleistungen beruhen. Eine Haftung für Personenschäden, die aus der Ausführung, Nutzung, mangelnden Wartung oder aus Abweichungen vom freigegebenen Konzept entstehen, ist ausgeschlossen.
7.3
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden aufgrund normaler Abnutzung, Witterungseinflüsse, unsachgemässer Nutzung oder mangelnder Pflege ist ausgeschlossen.
7.4
Das Studio Ruhepol GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, Mängel oder Verzögerungen, die durch ausführende Unternehmen, Lieferanten oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn das Studio Ruhepol GmbH im Rahmen einer gestalterischen Baubegleitung beratend tätig ist.
7.5
Die gestalterische Baubegleitung stellt keine technische Bauleitung, Bauaufsicht oder rechtliche Kontrolle dar. Die Verantwortung für die fachgerechte, sichere, termin- und kostengerechte Ausführung der Arbeiten liegt ausschliesslich bei den jeweils beauftragten Unternehmen.
7.6
Für Pflanzen, Materialien und Produkte wird keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit, Anwuchs, Haltbarkeit, Entwicklung oder zukünftiger Beschaffenheit übernommen. Diese unterliegen natürlichen, saisonalen und externen Einflüssen, auf die das Studio Ruhepol GmbH keinen Einfluss hat.
7.7
Änderungen oder Abweichungen vom freigegebenen Konzept, die gegen Empfehlungen des Studio Ruhepol GmbH oder gegen geltende Sicherheits- und Nutzungsvorgaben erfolgen, geschehen auf eigene Verantwortung des Auftraggebers. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.
7.8 Mängelrüge
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel an den erbrachten Planungs- oder Konzeptleistungen innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt und abgenommen.
§8 Termine und Fristen
8.1
Vereinbarte Termine und Fristen, insbesondere für Präsentationen, Konzeptübergaben oder sonstige Leistungen, gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet – als Richtwerte.
8.2
Das Studio Ruhepol GmbH ist berechtigt, Termine aus triftigen Gründen wie Krankheit, höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen, Verzögerungen durch Dritte (z. B. Behörden, Lieferanten, ausführende Unternehmen) oder aufgrund nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers angemessen zu verschieben.
8.3
Der Auftraggeber wird über Terminverschiebungen unverzüglich informiert; ein Ersatztermin wird in gegenseitiger Abstimmung festgelegt.
8.4
Aus Terminverschiebungen oder Fristverlängerungen entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadenersatz, Vertragsrücktritt oder Preisminderung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Studio Ruhepol GmbH vorliegt.
§9 Rücktritt und Kündigung
9.1
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor vollständiger Leistungserbringung kündigen.
In diesem Fall sind dem Studio Ruhepol GmbH zu vergüten:
alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen,
sämtliche nachweislich angefallenen Aufwendungen,
zusätzlich 50 % des noch nicht erbrachten Honoraranteils als pauschale Entschädigung für den unzeitigen Rücktritt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio Ruhepol GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.2
Das Studio Ruhepol GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere wenn:
der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt,
vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung nicht fristgerecht geleistet werden,
eine vertragsgemässe Durchführung des Projekts unzumutbar wird.
In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Aufwendungen vollständig zu vergüten.
§10 Datenschutz
10.1
Das Studio Ruhepol GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
10.2
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erfolgt.
10.3
Das Studio Ruhepol GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder unrechtmässiger Verarbeitung zu schützen.
10.4
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit gemäss den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1
Es gilt ausschliesslich das Recht des Fürstentums Liechtenstein, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
11.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Vaduz, Liechtenstein.
11.3
Für Projekte, die vollständig in der Schweiz ausgeführt werden, kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers schweizerisches Recht vereinbart werden. In diesem Fall ist Gerichtsstand St. Gallen (CH). Ergänzend können, sofern vereinbart, die Bestimmungen der SIA 112 als Orientierung für Planerleistungen herangezogen werden.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

